Die meisten Diskussionen über sichere Speicherung enden bei der Verschlüsselung. Das ist der einfache Teil. Die schwierigere Frage ist, was passiert, wenn jemand — ein Gericht, ein Regulator, eine ausländische Behörde — bei Ihrem Anbieter anklopft und Ihre Daten verlangt. Die Antwort hängt fast ausschliesslich davon ab, in welchem Land diese Tür steht.
Die zwei Fragen, die Verschlüsselung nicht beantworten kann
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gibt Ihnen ein starkes Versprechen: Ihr Anbieter kann Ihre Unterlagen nicht lesen. Auch wenn er wollte. Auch wenn er dazu gezwungen wird. Das ist ein echtes Versprechen, und wir meinen es ernst.
Doch zwei Fragen bleiben. Erstens: Kann Ihr Anbieter gezwungen werden, Metadaten herauszugeben — wer Zugriff hat, wann Unterlagen erstellt wurden, mit wem sie geteilt wurden? Zweitens: Kann Ihr Anbieter gezwungen werden, das System zu ändern, auf eine Weise, die den künftigen Schutz schwächt? In manchen Rechtsordnungen lautet die Antwort auf beides: „Ja, still und leise, ohne Sie informieren zu müssen."
Der stille Vorteil der Schweiz
Das Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG, in Kraft seit 2023) behandelt Personendaten als Grundrecht der betroffenen Person — nicht als Vermögenswert des Unternehmens, das sie hält. Drei Folgen ergeben sich daraus:
- Ausländische Herausgabeverfügungen werden geprüft. Ein Schweizer Anbieter kann nicht einfach einer Vorladung aus einem anderen Land nachkommen. Rechtshilfeverträge gelten, und Artikel 271 des Schweizer Strafgesetzbuches macht unbefugte Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden zu einer Straftat.
- Bankkundengeheimnis hat 90 Jahre Vorsprung. Dieselbe Rechtsarchitektur, die dem Schweizer Bankwesen seinen Ruf verschaffte, gilt heute analog für digitale Verwahrer, die nach Schweizer Recht operieren.
- Benachrichtigung bei Zugriffsanfragen ist die Regel. Wo rechtlich zulässig, müssen Schweizer Anbieter Sie informieren, wenn Ihre Daten angefordert wurden — nicht umgekehrt.
Verschlüsselung sagt der Welt, dass Sie die Daten nicht lesen können. Die Rechtsordnung sagt der Welt, dass Sie es nicht versuchen müssen.
Wo die Daten buchstäblich liegen
Nichts davon zählt, wenn die Bytes selbst anderswo gespeichert sind. Wir hosten den Tresor jedes Kunden in zwei Schweizer Rechenzentren — eines im Kanton Waadt, eines in Zürich — ohne Replikation, ohne Backup und ohne Metadaten, die das Schweizer Hoheitsgebiet verlassen. Unsere Schlüsselverwahrung erfolgt durch Hardware-Sicherheitsmodule, zertifiziert nach FIPS 140-3 Level 3, auf Schweizer Boden, durch Schweizer Betreiber.
Was das für Sie bedeutet
Wenn Sie in der Schweiz leben, verstehen Sie bereits, warum das wichtig ist. Wenn nicht, ist der praktische Fall einfach: Ein Tresor unter Schweizer Recht gibt Ihnen Rechtssicherheit darüber, wer unter welchen Bedingungen und mit welcher Vorankündigung auf Ihre Unterlagen zugreifen kann — unabhängig davon, wo Sie leben, wo Ihr Anbieter sitzt oder wohin die politischen Winde in diesem Jahr wehen.
Diese Sicherheit ist kein Feature, das wir gebaut haben. Sie ist ein Merkmal des Landes, in dem wir gebaut haben.
Ein Versprechen, zwei Schichten
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung schützt Ihre Unterlagen vor uns. Die Schweizer Rechtsordnung schützt sie vor allen anderen. Wir sind stolz auf beides, und wir werden bei keinem Kompromisse eingehen.